Ab dem 2. August 2026 gilt der EU AI Act vollumfänglich — inklusive der Pflicht zur KI-Kompetenz, zum KI-Verzeichnis und zur Mitarbeiteranweisung. Betroffen ist jedes Unternehmen, in dem auch nur eine einzige Person KI nutzt.
Die Verordnung (EU) 2024/1689 wurde am 1. August 2024 in Kraft gesetzt. Die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gilt seit Februar 2025 — der vollständige Rahmen inklusive aller Sanktionen ab 2. August 2026.
Kurze Antwort: Du. Die Regelung gilt für jedes Unternehmen, in dem mindestens eine Person KI-Tools nutzt — unabhängig von Größe, Branche oder ob die KI selbst entwickelt oder nur verwendet wird.
Der Irrtum, der teuer werden kann: Viele Unternehmer denken, der EU AI Act betrifft nur KI-Entwickler oder Großkonzerne. Das stimmt nicht. Wer ChatGPT, Copilot, Midjourney, ein KI-Buchungstool oder eine automatisierte E-Mail-Funktion nutzt — ist Anwender im Sinne des Gesetzes und muss Pflichten erfüllen.
Wer KI-Tools im Alltag einsetzt — von der Textgenerierung bis zur Terminplanung — fällt unter den Geltungsbereich.
Handwerksbetriebe mit KI-Kalkulation, Kanzleien mit KI-Recherche, Shops mit KI-Produktbeschreibungen — alles betroffen.
Wer KI für Kunden einsetzt oder KI-generierte Inhalte liefert, trägt zusätzliche Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten.
KI-gestützte Reservierungssysteme, Chatbots auf der Website, automatisierte Preisgestaltung — überall greift der Act.
Der EU AI Act schreibt drei konkrete Pflichten für alle Anwender vor. Keine dieser drei Anforderungen ist optional — alle müssen dokumentiert und im Unternehmen verankert sein.
Alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme einsetzen, müssen nachweisbar über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen. Das schließt Grundverständnis, Risikobewusstsein und den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Outputs ein.
Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert und auf die jeweilige Rolle zugeschnitten sein.
Jedes Unternehmen muss dokumentieren, welche KI-Systeme im Einsatz sind — was sie tun, wofür sie genutzt werden und welche Entscheidungen sie beeinflussen. Vergleichbar mit dem DSGVO-Verarbeitungsverzeichnis.
Das Verzeichnis muss aktuell gehalten und auf Anfrage vorgelegt werden können.
Unternehmen müssen klare interne Regelungen zum KI-Einsatz erstellen und kommunizieren — welche Tools erlaubt sind, wie Outputs zu behandeln sind und welche Grenzen gelten.
Die Anweisung muss schriftlich fixiert, bekannt gemacht und bei Änderungen aktualisiert werden.
Der EU AI Act sieht empfindliche Sanktionen vor — und Abmahnungen durch Wettbewerber sind ein zusätzliches Risiko, das viele unterschätzen. Das Gesetz wird aktiv durchgesetzt.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den EU AI Act — insbesondere fehlende KI-Kompetenz, fehlendes Verzeichnis oder unzulässige KI-Systeme — können Bußgelder von bis zu 7 % des Jahresumsatzes verhängt werden.
Wo 7 % des Umsatzes den Betrag von 35 Millionen Euro nicht erreichen, gilt dieser als Höchstgrenze nach oben. Für KMUs bedeutet das: Die Prozentregel greift zuerst und kann dennoch existenzbedrohend sein.
Abmahnungen durch Mitbewerber — fehlende Transparenz über KI-Einsatz oder nicht erfüllte Dokumentationspflichten können als unlauterer Wettbewerb abgemahnt werden.
Prüfungen durch nationale Behörden — die zuständigen Marktaufsichtsbehörden können aktiv prüfen. In Deutschland wird die Zuständigkeit derzeit auf Bundesebene geregelt.
Zivilrechtliche Haftung — bei Schäden durch KI-Systeme ohne ausreichende Dokumentation oder Schulung kann persönliche Haftung der Geschäftsführung entstehen.
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Der Test prüft alle drei Pflichtbereiche: KI-Kompetenz, Verzeichnis und Mitarbeiteranweisung — mit direkter Handlungsempfehlung am Ende.
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